2024: Ein düsterer Ausblick – nicht nur auf vier wichtige Wahlen

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  • RE: Gerichtsfeste Beurteilungen

    Kritischer Analyst (!), 17.04.2024 14:00, Antwort auf #110

    Das sind ja mal selten dämliche Behauptungen.
    Das Verfassungsgericht ist Kontrollinstanz, jetzt mal egal ob auf Landes- oder Bundesebene.
    Immer wieder werden Gesetze von Gerichten kassiert oder Änderungen verlangt. Das ist ganz normal und dazu sind Gerichte eingerichtet. Damit ist der Gesetzgeber aber kein Verfassungsfeind, sondern hat vor Gericht eine Schlappe erlitten und muss nachbessern. Verfassungsfeindlich wäre es Gerichtsurteile nicht zu akzeptieren, bzw. Beschlüsse des Gerichts zu ignorieren.

    Mein lieber Eckhart, dämlich ist es, wenn man einerseits John von der Präsidentschaftswahl ausschließen will ohne das es je ein Gerichtsurteil gab und andererseits Ramelow die Absolution erteilen, obwohl dieser trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit das Gesetz beschlossen und im Wissen dessen mit Vorsatz beschlossen hat.

    Genauso gut könnte Höcke sagen, beschließen wir ein Gesetz indem die Demokratie abegschafft wird und Höcke zum Kaiser ernannt werde. Schauen wir erst mal was das Verfassungsgericht dazu sagt. Wäre Höcke dann auch kein Verfassungsfeind?

  • RE: Gerichtsfeste Beurteilungen

    Eckhart, 18.04.2024 10:18, Antwort auf #111

    Das sind ja mal selten dämliche Behauptungen.
    Das Verfassungsgericht ist Kontrollinstanz, jetzt mal egal ob auf Landes- oder Bundesebene.
    Immer wieder werden Gesetze von Gerichten kassiert oder Änderungen verlangt. Das ist ganz normal und dazu sind Gerichte eingerichtet. Damit ist der Gesetzgeber aber kein Verfassungsfeind, sondern hat vor Gericht eine Schlappe erlitten und muss nachbessern. Verfassungsfeindlich wäre es Gerichtsurteile nicht zu akzeptieren, bzw. Beschlüsse des Gerichts zu ignorieren.

    Mein lieber Eckhart, dämlich ist es, wenn man einerseits John von der Präsidentschaftswahl ausschließen will ohne das es je ein Gerichtsurteil gab und andererseits Ramelow die Absolution erteilen, obwohl dieser trotz offensichtlicher Verfassungswidrigkeit das Gesetz beschlossen und im Wissen dessen mit Vorsatz beschlossen hat.

    Genauso gut könnte Höcke sagen, beschließen wir ein Gesetz indem die Demokratie abegschafft wird und Höcke zum Kaiser ernannt werde. Schauen wir erst mal was das Verfassungsgericht dazu sagt. Wäre Höcke dann auch kein Verfassungsfeind?

    Hatte ich was zu Ramelow geschrieben? Ihm gar Absolution erteilt?
    Dann such mal schön nach in deiner Fantasie.
    Ich schrieb nur die Binse, das es seit jeher und seit Erfindung von Verfassungs- und obersten Gerichten deren Aufgabe ist, Herrschende einzubremsen, wenn sie ihre Befugnisse überziehen. Das kommt immer mal wieder vor.
    Die Frage einer Verfassungsfeindschaft zeigt sich dann darin, ob man die Urteile akzeptiert und nicht darin einen Fehler gemacht zu haben.
    Was du zu Höcke schreibst ist absurd und weißt es selber.

  • RE: Gerichtsfeste Beurteilungen

    Kritischer Analyst (!), 25.04.2024 13:05, Antwort auf #112

    Die Frage einer Verfassungsfeindschaft zeigt sich dann darin, ob man die Urteile akzeptiert und nicht darin einen Fehler gemacht zu haben.

    Ganz recht, mein lieber Eckhart. Und genau das tut die Linke in Thüringen (wie übrigens auch die GRÜNEN das sei dazugesagt) NICHT. Das Urteil interessiert sie einen Scheiß, sie wollen ihre verfassungswidrigen Bestrebungen weiter vorantreiben (aus dem Juli 2023):

    Anlässlich des Internationalen Frauentages lud die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag unter Organisation der gleichstellungspolitischen Sprecherin Karola Stanges zur Veranstaltung „Parität jetzt!“ in den Thüringer Landtag ein. Parität heißt, dass mind. 50 Prozent der Abgeordneten im Parlament Frauen sein sollen. Gerade mit Blick auf die zurückliegende bundesweite Diskussion einer Wahlrechtsreform, die es leider versäumt hat, auch über eine paritätische Besetzung zu diskutieren. Hier in Thüringen will DIE LINKE nicht länger warten und ergriff daher mit der Veranstaltung erneut die Initiative.

    [...]

    „Ich habe den Eindruck das Thema Parität wurde in den letzten Jahren nicht genug angesprochen. Ich denke es ist an der Zeit, das Thema wieder in die politischen Diskurse zu tragen. Nur 28 von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag sind Frauen. Also nicht einmal ein Drittel. Diese Quote ist sehr, sehr traurig!“ „Wir brauchen dringend eine paritätische Besetzung. Wenn wir Teilhabe und Gleichstellung von Frauen und Männern ernst nehmen, dann müssen wir auch die Grundpfeiler hierfür schaffen“, erklärt Stange.

    [...]

    Sowohl in Brandenburg als auch in Thüringen wurde bereits versucht, diesen Artikel des Grundgesetzes ernst zu nehmen. Ein Weg war, mit entsprechenden Gesetzesinitiativen eine paritätische Besetzung in der Landespolitik auf den Weg zu bringen.

    [...]

    So erzählte sie, dass im Vorfeld der Gesetzeseinbringung von allen Seiten abgeraten wurden mit dem Hinweis, dass dies sowieso vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt werden würde. „Aber wir haben es trotzdem gemacht, wir haben uns getraut. Denn wir wussten, es wird auch für andere Bundesländer eine Vorreiterrolle haben.“

    https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/parlamentsreport/detail/gleichberechtigun g-braucht-paritaet/

    Das ist es also laut Eckhart wenn man ein Urteil eines Höchstgerichtes akzeptiert? Du solltest dich schämen, das genaue Gegenteil ist das. Womit die Verfassungsfeindlichkeit eindeutig bewiesen ist.

  • RE: Gerichtsfeste Beurteilungen

    Eckhart, 25.04.2024 15:16, Antwort auf #113

    Die Frage einer Verfassungsfeindschaft zeigt sich dann darin, ob man die Urteile akzeptiert und nicht darin einen Fehler gemacht zu haben.

    Ganz recht, mein lieber Eckhart. Und genau das tut die Linke in Thüringen (wie übrigens auch die GRÜNEN das sei dazugesagt) NICHT. Das Urteil interessiert sie einen Scheiß, sie wollen ihre verfassungswidrigen Bestrebungen weiter vorantreiben (aus dem Juli 2023):

    Anlässlich des Internationalen Frauentages lud die Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag unter Organisation der gleichstellungspolitischen Sprecherin Karola Stanges zur Veranstaltung „Parität jetzt!“ in den Thüringer Landtag ein. Parität heißt, dass mind. 50 Prozent der Abgeordneten im Parlament Frauen sein sollen. Gerade mit Blick auf die zurückliegende bundesweite Diskussion einer Wahlrechtsreform, die es leider versäumt hat, auch über eine paritätische Besetzung zu diskutieren. Hier in Thüringen will DIE LINKE nicht länger warten und ergriff daher mit der Veranstaltung erneut die Initiative.

    [...]

    „Ich habe den Eindruck das Thema Parität wurde in den letzten Jahren nicht genug angesprochen. Ich denke es ist an der Zeit, das Thema wieder in die politischen Diskurse zu tragen. Nur 28 von den 90 Abgeordneten im Thüringer Landtag sind Frauen. Also nicht einmal ein Drittel. Diese Quote ist sehr, sehr traurig!“ „Wir brauchen dringend eine paritätische Besetzung. Wenn wir Teilhabe und Gleichstellung von Frauen und Männern ernst nehmen, dann müssen wir auch die Grundpfeiler hierfür schaffen“, erklärt Stange.

    [...]

    Sowohl in Brandenburg als auch in Thüringen wurde bereits versucht, diesen Artikel des Grundgesetzes ernst zu nehmen. Ein Weg war, mit entsprechenden Gesetzesinitiativen eine paritätische Besetzung in der Landespolitik auf den Weg zu bringen.

    [...]

    So erzählte sie, dass im Vorfeld der Gesetzeseinbringung von allen Seiten abgeraten wurden mit dem Hinweis, dass dies sowieso vom Verfassungsgerichtshof abgelehnt werden würde. „Aber wir haben es trotzdem gemacht, wir haben uns getraut. Denn wir wussten, es wird auch für andere Bundesländer eine Vorreiterrolle haben.“

    https://www.die-linke-thl.de/aktuelles/parlamentsreport/detail/gleichberechtigun g-braucht-paritaet/

    Das ist es also laut Eckhart wenn man ein Urteil eines Höchstgerichtes akzeptiert? Du solltest dich schämen, das genaue Gegenteil ist das. Womit die Verfassungsfeindlichkeit eindeutig bewiesen ist.

    Naja,es gab eine Urteilsbegründung, warum das früher eingebrachte Wahlreformgesetz nicht verfassungskonform war.
    Das heißt doch aber nicht, das es grundsätzlich keinen verfassungskonformen Gesetzentwurf geben kann.
    Die Details kenne ich nicht. Jedenfalls ist es sicher grundsätzlich nicht verfassungsfeindlich, eine repräsentative Vertretung von Frauen in Parlamenten zu einzufordern. Ob man die per Wahlrechtsänderung hinbekommen kann, sei dahingestellt.

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